Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 276, Seebrücke innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 60,00 € Bußgeld
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