Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 498, in Dammhaus, Rtg. Altenau, im Abschnitt 110, Station 0,023 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 117 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 57 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Riegl FG 21 – P
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandt.
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