Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 5, Nauen, Knotenpunkt B 5 – B 273, A 950, km 1,835, in Rtg. Friesack wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät M5 digital, mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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