Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, bei km 15,5, Abzweig Nestau, FR Uelzen um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschwindigkeit, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Anhörung

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