Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km km 15.5, Abzw. Nestau, FR Uelzen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: TRAFFIPHOT stat. Geschw., Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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