Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 95, Gewerbegebiet Eula, Richtung Borna wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandt.
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