Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Höhe km 153,83, in FR Potsdam
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 127 km/h mit Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.5. BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Zeugenvernehmung

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