Auf der BAB 10, km 168,655, FR Frankfurt/O., Prenzlau wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto wurden 141 km/h  bei zulässigen 120 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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