Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, km 169,6, FR Frankfurt/O., Prenzlau um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 92 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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