Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 113, km 8,5 zw. AD Walterdorf u. Berlin, in FR Berlin um 12 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Sensormessung, Einseitensensor
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Anhörung
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