Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 113, km 8,5 zw. AD Walterdorf u. Berlin, in FR Berlin um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1011 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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