Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, km 51,3, in FR Dresden mit 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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