Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 14, Höhe Brücke Fahrbinde, bei km 3,047, in Ri. Kreuz Schwerin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 161 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.

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