Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock um 28 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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