Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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