Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 141 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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