Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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