Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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