Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit BAB 2, km 9.8, Magdeburg AD Werder, FR AD Werder um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrermittlung / Zeugenfragebogen
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