Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, in Höhe km 22,2, FR Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 148 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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