Auf der BAB 2, in Höhe km 22,2, FR Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto ergab 144 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Zeugenvernehmung

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