Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor mit Foto 129 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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