Auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 117 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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