Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in Richtung Uckermarkkreuz
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 127 km/h mit Lasermessung, PoliScan, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 180,00 € Bußgeld
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