Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, km 5,0, Gem. Dresden, FR Eisenach – Dresden die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 210 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor und Foto ergab 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Vordruck Anhörung
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