Auf der BAB 4, km 7,2, Gem. Ottendorf Okrilla, FR Dresden – Görlitz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Foto ergab 106 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Sachsen übersandte Formular Anhörung

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