Auf der BAB 4, Mühlberg, Frankfurt – Dresden, km 231 – 233.0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Foto ergab 154 km/h, bei zulässigen 130 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit
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