Auf der BAB 4, Ronneburg, Frankfurt – Dresden, bei km 127.0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Foto ergab 154 km/h, bei zulässigen 1300 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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