Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 120,3, Lastspur mit 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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