Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Überholpur
wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 18 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um 98 km/h festgestellt. Beweismittel: Piezomessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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