Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 73, Suhl, AD Suhl-Coburg, km 5.5-6.5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 132 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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