Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente, FR Berlin – Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV.

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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