Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente, FR München- Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.
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