Auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 254 km/h überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab 125 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen
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