Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 073, zw. Ludwigslust und Neustadt-Glewe, zw. Ludwigslust u. BAB 14, AS Ludwigslust, km 1,0, Abs 060 mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.
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