Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 40, Absch. 195, km 1,3, Ausfahrt B 115, in FR Teltow um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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