Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 400, Abs. 10, im Bereich von km 2,4, in Richtung Waltersdorf ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 84 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: TPH-S stationär Kamera, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandt.
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