Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 10, bei km 76,0, in FR Ludwigsfelde Ost um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 ergab 28 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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