Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 73563, Mögglingen, auf der B 29, FR Stuttgart um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO Einseitensensor ES 3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis übersandte Vordruck Anhörung
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