Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, L 605, Rtg. Zentrum, Höhe Friedehof Bulach um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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