Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Oberhausen, auf der Bundesautobahn A 42, RF KA-LI, bei km 17,810 um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid von 120,00 € erlassen. Festgestellt wurden 140 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen

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