Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Osterholz, auf der Hauptstraße, südl. Ortsein/-ausgang, Ri. Bergen um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 722 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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