Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 31.10.2015 auf der BAB 115, km 15,1, FR Berlin um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 124 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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