Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 158,587, in Fahrtrichtung Berlin mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Stationäre Überwachungsanlage TraffiStar S 330 dokumentierte mit Tatfoto 82 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Zeugenfragebogen

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