Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.02.2016 in der Gem. Landau, auf der A 65, FR Neustadt, km 137,1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h, 122 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Vitronic PoliScanSpeed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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