Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.11.2015 in Erkrath, BAB 3, km 107,118, FR Köln um 25km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Robot, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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