Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reken-Bahnhof, Bahnhofstraße, MR Ortsmitte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 54 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Anhörung
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