Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in 10119, Berlin Mitte, Torstr. 30, Ri. Mollstr. überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 52 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung
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