Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 10243, Berlin, Andreasstraße, ggü. 51 um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 46 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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