Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10585, Berlin, Kaiser Friedrich-Straße 69 mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
120,00 € Bußgeld wurden von Bußgeldstelle Berlin erhoben.
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